Preisgestaltung für Privatpatienten

 

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
aus welchen Gründen auch immer, will man seit kurzem den Versicherten, aber auch uns Physiotherapeuten weismachen, wir würden überteuerte Preise festsetzen, oder gar in den letzten Jahren unangemessene Erhöhungen vornehmen.

Dies stimmt so nicht!


Wie kommt es aber überhaupt zur Preisgestaltung in der Physiotherapie?


…………..ein ewiges Thema, vor allem aber seit dem sich die gesetzlichen Krankenkassen endlich einmal dem Druck, auch aus der Politik, beugen mussten und nach Jahren der Enthaltsamkeit endlich mal etwas „nachgebessert“ haben.

In den letzten Jahren hat sich eine Gebührenordnung am Markt durchgesetzt, die wie die GOÄ der Ärzte sich nach bestimmten Kriterien richtet, und sich dann mit entsprechenden Steigerungssätzen multipliziert. Wir haben uns nun letztendlich, wie hunderte andere Kollegen auch, entschieden dieses Modell zu wählen. 
Dies bedeutet im Klartext, wir richten uns nach dem Kassensatz und multiplizieren dann unsere Leistung um den Faktor 1,4 (1,3 bei Beihilfe). Daraus ergibt sich: kommt es zu einer Änderung bei Kassenpreisen, kommt es auch zu einer Änderung beim Privatpreis… ein sehr transparentes Konzept, wie wir denken.

Gesetzlich Versicherte müssen eine Rezeptgebühr bezahlen, die sich aus einer Zuzahlung von 10 € pro Rezept und einem prozentualem Anteil aus der Verordnung errechnet….….. für eine Verordnung von 6 x Krankengymnastik werden hier ca. 27 € fällig.

 
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